Modulhandbuch, Studienplan, Prüfungsordnung
Modulhandbuch - und warum Sie es kennen sollten
a) Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls
Welche fachlichen, methodischen, fachpraktischen und fächerübergreifenden Inhalte sollen vermittelt, welche Lernziele sollen erreicht werden? Welche Kompetenzen (fachbezogene, methodische, fachübergreifende Kompetenzen, Schlüsselqualifikationen) sollen erworben werden?
b) Lehr- und Lernformen
Für das Modul sind die einzelnen Lehr- und Lernformen beschrieben (Vorlesungen, Übungen, Seminare, Praktika, Projektarbeit, Selbststudium etc.). Grundsätzlich sollen unterschiedliche Lehrveranstaltungen zum Erreichen eines Qualifikationszieles beitragen. Während Vorlesungen eher einen Überblick vermitteln, dienen Übungen der Anwendung des Gelernten, Seminare eher der wissenschaftlichen Vertiefung usw. Unterschiedliche Veranstaltungen implizieren unterschiedliche methodische Ansätze, die sich gemeinsam einem thematischen Schwerpunkt widmen.
c) Voraussetzungen für die Teilnahme
Für jedes Modul sind die Voraussetzungen für die Teilnahme beschrieben. Welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten werden für eine erfolgreiche Teilnahme vorausgesetzt?
d) Verwendbarkeit des Moduls
Bei der Beschreibung des Moduls wird erläutert, in welchem Zusammenhang das Modul mit anderen Modulen innerhalb desselben Studiengangs steht und inwieweit das Modul geeignet ist, in anderen Studiengängen eingesetzt zu werden.
e) Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS-Leistungspunkten entsprechend dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS-Leistungspunkte)
Die Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten (insbesondere: Prüfungen, Studienleistungen etc.) werden beschrieben. Insbesondere sind Prüfungsart (z. B. mündliche oder schriftliche Prüfung, Vortrag, Hausarbeit, etc.) sowie Umfang und Dauer der Prüfung festgelegt.
f) ECTS-Leistungspunkte Benotung
Leistungspunkte und Noten werden getrennt ausgewiesen.
g) Häufigkeit des Angebots von Modulen
Es wird festgelegt, ob das Modul jedes Semester, jedes Studienjahr oder nur in größeren Abständen angeboten wird.
h) Arbeitsaufwand
Für jedes Modul sind der Gesamtarbeitsaufwand und die Anzahl der zu erwerbenden Leistungspunkte benannt.
i) Dauer der Module
Die Dauer der Module wird angegeben. Sie bestimmt den Studienablauf, die Prüfungslast im jeweiligen Semester und wirkt sich auch auf die Häufigkeit des Angebots aus. Die Dauer von Modulen sollte bei angestrebten Auslandsaufenthalten berücksichtigt werden.
Die Modulhandbücher des Instituts für Sprach-, Medien- und
Musikwissenschaft finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Abteilungen:
- Modulhandbuch B. A. Sprache und Kommunikation in der globalisierten Mediengesellschaft
- Modulhandbuch B. A. Deutsch als Zweit- und Fremdsprache
- Modulhandbuch B. A. Medienwissenschaft bzw. Modulhandbuch M. A. Medienwissenschaft
-
Modulhandbuch B. A. Musikwissenschaft/Sound Studies bzw. Modulhandbuch M. A. Musik- und Klangkulturen der Moderne
Studienplan
- Teilnahmevoraussetzungen und
- Turnus des Moduls
Denn: Es ist möglich, dass ein bestimmtes Modul erst besucht werden kann, wenn ein anderes Modul zuvor erfolgreich absolviert wurde. Ob es solche Abhängigkeiten von Modulen gibt, können Sie der Rubrik "Teilnahmevoraussetzung" in Ihrem Modulhandbuch entnehmen. Für die Erstellung Ihres individuellen Studienplans berücksichtigen Sie bitte auch, dass nicht alle Module jedes Semester angeboten werden, sondern einem bestimmten Turnus folgen (z.B. „WS“). Das Modulhandbuch weist wie oben beschrieben ebenfalls den Turnus aus.
Prüfungsordnung
Hochschulprüfungen werden auf Grund von Prüfungsordnungen ("PO") abgelegt, die nach Überprüfung durch das Rektorat vom Fachbereichsrat auf Vorschlag des Studienbeirats erlassen worden sind. Prüfungsordnungen sind rechtsverbindlich und stellen somit für Studierende ein wichtiges Dokument dar.
Für Studierende, die ihr Studium ab dem WS 2023/24 aufnehmen, gilt die Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge (Bachelor of Arts) und die konsekutiven Masterstudiengänge (Master of Arts) der Philosophischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 17. August 2018 (Amtliche Bekanntmachungen, 48. Jahrgang, Nr. 35, 29. August 2018) in der Fassung der Vierten Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge (Bachelor of Arts) und die konsekutiven Masterstudiengänge (Master of Arts) der Philosophischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 27. Juli 2023 (Amtliche Bekanntmachungen, 53. Jahrgang, Nr. 39, 15. August 2023).