Auslandsstudium

Studium im Ausland

Ein Auslandssemester bietet für Studierende eine gute Gelegenheit, das Studium in einem anderen Land und in einer anderen Sprache kennenzulernen und dadurch nicht nur ihren akademischen, sondern auch ihren persönlichen Horizont zu erweitern. Lernen Sie die Austauschprogramme Erasmus+ und das Global Exchange Program sowie weitere Förderprogramme kennen, mit denen Sie für ein bis zwei Semester im Ausland studieren, einen Sprachkurs besuchen oder an einer Summer/Winter School teilnehmen können.


Erasmuspartnerschaften des Instituts
© Andreas Bissels, Inken Mays

Weitere Informationen zu Erasmus+

  • Studienaufenthalte von 1-2 Semestern an den Partneruniversitäten
  • Erlass der Studiengebühren an der Gastuniversität
  • Monatliche finanzielle Förderung gestaffelt nach Ländergruppen und zusätzliche Förderung für mehr Chancengerechtigkeit und grünes Reisen: aktuelle Fördersätze

Die einzelnen Institute der Universität haben unterschiedliche Kooperationen mit Universitäten im Ausland. Erasmus-Aufenthalte sind in der Regel nur mit Universitäten möglich, zu denen eine Kooperation besteht. Das Institut für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaft verfügt derzeit über folgende Kooperationen (abhängig vom Studiengang): Liste der Partneruniversitäten des Instituts IX

Siehe auch das Suchportal zu allen Partneruniversitäten der Universität Bonn.

Bewerbungsfrist ist jeweils der 7. Januar für das folgende Wintersemester sowie das darauffolgende Sommersemester.

Für das Sommersemester gibt es außerdem eine zusätzliche Bewerbungsfrist zum 30. Juni, wenn in der ersten Bewerbungsrunde im Wintersemester Plätze unbesetzt geblieben sind.

Vor der Bewerbung sollten Sie sich über die Partneruniversitäten und das dortige Studienangebot informieren. Die Erasmus+-Studienplätze werden an der Universität Bonn durch die Institute vergeben. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin zur Erasmus+-Beratung. Ansprechpersonen am Institut IX sind die Erasmus-Fachkoordinatorin Dr. Erika Linz und Johanna Krautkrämer.

Besuchen Sie auch die jährliche Informationsveranstaltung des Instituts für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaft (im Oktober/November).

Einzureichende Bewerbungsunterlagen

1. ein tabellarischer Lebenslauf (1-2 Seiten)

  • Geben Sie dabei auch Ihr ehrenamtliches und soziales Engagement an.
  • Sollten Sie sich bzgl. der Form unsicher sein, orientieren Sie sich an europass.

2. ein Motivationsschreiben in deutscher Sprache (max. 1,5 Seiten)

  • Bitte achten Sie auf eine korrekte Form und Sprache (Anschreiben in Briefform, Blocksatz, Zeilenabstand usw.)!
  • Aus dem Schreiben sollte hervorgehen, aus welchen fachlichen Gründen Sie sich speziell für die jeweilige Gasthochschule entschieden haben, welche akademischen Erwartungen Sie mit dem Auslandsaufenthalt verbinden und wie sich der Aufenthalt in Ihr Studium einpasst.
  • Das Motivationsschreiben ist das „Herzstück“ Ihrer Bewerbung. Arbeiten Sie Ihr eigenes akademisches Profil heraus.

3. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

4. Übersicht über die bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records, BASIS-Ausdruck oder Bachelorzeugnis)

5. Sprachnachweise, sofern diese von der Partneruniversität gefordert werden. Werden keine Vorgaben gemacht, reicht  die Vorlage des Abiturzeugnisses, eines Sprachtests oder eines Nachweises über Sprachkurse aus.

Die Bewerbung für ein Auslandsstudium für 1-2 Semester mit Erasmus+ erfolgt über das Online-Portal Mobility-Online der Universität Bonn. Dort reichen Sie auch bis zur Bewerbungsfrist alle geforderten Dokumente und Nachweise ein. Bitte beschränken Sie sich bei der Angabe der Wunschuniversitäten auf drei Alternativen.

Link zur Online-Bewerbung

Lesen Sie zuvor unbedingt die ausführliche Anleitung zur Erstellung Ihrer Bewerbung auf den Erasmus-Seiten des Dezernats Internationales der Universität Bonn.

  • nachvollziehbare akademische Motivation für den Erasmus+-Auslandsaufenthalt und die Auswahl der Gastuniversität
  • sprachliche und formale Korrektheit der Bewerbung
  • angemessene Sprachkenntnisse der Unterrichts- und/oder Landessprache
  • Qualität der Studienleistungen
  • Botschafter*innenfunktion im Ausland für das Institut für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaft und die Universität Bonn

Vor dem Auslandsaufenthalt muss ein Learning Agreement zwischen Ihnen, der Fachkoordination und der Partneruniversität abgeschlossen werden. Dieses dient auch als Grundlage für die Anerkennung der Kurse in Bonn.

Weitere Hinweise zum Ablauf nach erfolgreicher Bewerbung finden Sie auf den Seiten des Dezernat Internationales. Konkrete Anweisungen zum weiteren Vorgehen erhalten Sie auch per Mail.

Learning Agreement


Wann soll ich das Learning Agreement ausfüllen?
Das Learning Agreement soll ausgefüllt werden, sobald das Kursangebot an der Gastuniversität feststeht. Es muss aber auf jeden Fall vor Abreise ausgefüllt und von der Erasmuskoordination und der Partneruniversität unterzeichnet sein! Bitte berück-sichtigen Sie, dass in einigen Fällen von der Partneruniversität eine frühere Frist vor-gegeben wird. Diese müssen sie unbedingt einhalten, also prüfen Sie bitte frühzeitig die Fristen der Partneruniversität.


Welche Kurse müssen ins Learning Agreement eingetragen werden?
Im Learning Agreement sollen alle Kurse eingetragen werden, die an der Partneruni-versität belegt werden, auch Kurse, die nicht angerechnet werden sollen. Häufig muss die Kurswahl aber später vor Ort noch einmal geändert werden, z.B. weil Kurse nicht angeboten werden, wie angekündigt oder Sie keinen Zugang erhalten.


Kann das Learning Agreement noch geändert werden?
Änderungen können bis zu fünf Wochen nach Semesterbeginn vorgenommen werden. Dafür können online „Changes“ im Learning Agreement vorgenommen werden. Än-dert sich nur die Kurswahl an der Partneruniversität, genügt es „Table A“ des Learning Agreements zu ändern. Ändert sich auch die gewünschte Anrechnung der Kurse für das Studium in Bonn, muss dies in „Table B“ geändert werden. Die Changes müssen ebenfalls von der Fachkoordination an der Universität Bonn und den Zuständigen an der Partneruniversität unterschrieben werden.


Welchen Code soll ich beim Überfachlichen Praxisbereich im Learning Agreement eintragen?
Für den Überfachlichen Praxisbereich muss kein Code eingetragen werden. Stattdes-sen kann „ÜBF“ eingetragen werden.


Wann muss ein Annex zum Learning Agreement ausgefüllt werden?
Ein Annex muss dann ausgefüllt werden, wenn die Summe der im Ausland erbrachten ECTS stark von der Summe der ECTS abweicht, die in Bonn anerkannt werden sollen (ab 4 ECTS Differenz).
Kurswahl und Anerkennung

Kurswahl und Anerkennung

Muss ich alle Kurse, die ich belegen will, absprechen, bevor ich sie in mein Learning Agreement eintrage?
Alle Kurse, welche in Bonn anerkannt werden sollen, müssen mit den Fachberater*in-nen der zuständigen Abteilung abgesprochen werden (Abt. Medienwissenschaft für Kurse im MA und BA Medienwissenschaft, Abt. IKM für Kurse im BA DaZ/DaF und BA SKGM und Abt. Musikwissenschaft für Kurse im B.A. Musikwissenschaft/Sound Studies und M.A. Musik- und Klangkulturen der Moderne). Dies gilt auch, wenn Sie Kurse für Ihr Zweitfach oder den Überfachlichen Praxisbereich belegen wollen

Muss ich alle im Learning Agreement vereinbarten Kurse anerkennen lassen?
Nein, es gibt keine Anerkennungspflicht. Tragen Sie nur Kurse in den Anerkennungs-antrag ein, die Sie auch anerkennen lassen wollen.

Kann ich nur ganze Module anerkannt bekommen?
Am Institut 9 ist es möglich, auch nur einzelne Veranstaltungen eines Moduls und/oder die Modulprüfung im Ausland zu absolvieren. Dies muss aber mit den Fachberater*in-nen abgesprochen werden.

Gibt es eine Mindestanzahl an ECTS-Punkten, die an der Gastuniversität erreicht werden müssen?
Generell müssen mindestens 20 ECTS erreicht werden. Mögliche Ausnahmen von der Regel müssen mit der Fachkoordination geklärt werden.

Was passiert, wenn ich Kurse, die im Learning Agreement stehen, nicht bestehe?
Die Kurse können dann nicht, wie im Learning Agreement vereinbart, angerechnet werden. Ansonsten gibt es keine Konsequenzen. Es sollten jedoch nicht weniger als 20 ECTS erreicht werden.

An wen stelle ich den Antrag auf Anerkennung?
Der Anerkennungsantrag kann auf der Webseite des Prüfungsamtes der Philosophi-schen Fakultät heruntergeladen werden. Er muss bei dem*der Fachberater*in Ihrer Abteilung eingereicht werden. Wenn also Kurse für mehrere Fächer (z.B. SKGM und MeWi oder SKGM und Anglistik) angerechnet werden sollen, müssen separate Anträge gestellt werden. Für den überfachlichen Praxisbereich wenden Sie sich bitte an die zu-ständige Person der Philosophischen Fakultät.

Auf den Webseiten des Dezernats Internationales finden Sie allgemeine Informationen über die Bewerbungsvoraussetzungen und die finanzielle Förderung im Erasmus+-Programm.

Erasmus-Fachkoordination des Instituts für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaft: Dr. Erika Linz und Johanna Krautkrämer.

Bei fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständigen Fachberater*innen für Ihren Studiengang:

Abteilung Medienwissenschaft: Dr. Maryse Ouellet
Abteilung Musikwissenschaft/Sound Studies: Dr. Maximilian Rosenthal
Abteilung Interkulturelle Kommunikation und Mehrsprachigkeitsforschung mit SLZ: Dr. Erika Linz


Global Exchange Program

Das Global Exchange Program bietet die Möglichkeit, studiengebührenfrei ein bis zwei Auslandssemester an einer außereuropäischen Partneruniversität zu absolvieren. Die Universität Bonn verfügt über Austauschplätze an mehr als 45 Partnerhochschulen in Nord- und Südamerika, Asien, Australien und Europa.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Webseite des Dezernats Internationales.

Auch die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Dezernat Internationales. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungsfristen. 

Globus
© Greg Rosenke / Unsplash

Auf eigene Faust ins Ausland

Sie wollen Ihr Auslandsstudium als Free Mover in Eigenregie und unabhängig von Austauschprogrammen oder Partnerschaften planen. Auch das ist möglich. Klären Sie mit Ihrem Fachbereich, welche Studienleistungen Sie anrechnen lassen können, und informieren Sie sich über (u.a. länderspezifische) Finanzierungsmöglichkeiten.

© Foto von Bruno Wolff / Unsplash

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

PROMOS-Stipendium

PROMOS fördert Auslandssemester, -praktika & -aufenthalte zur Anfertigung einer Bachelor-/Masterarbeit, studienbezogene Sprachkurse sowie Summer/Winter Schools.

DAAD-Stipendium

Der Deutsche Akademische Austauschdienst DAAD vergibt verschiedene Stipendien für Auslandsstudien & -praktika. Werfen Sie einen Blick in die Stipendiendatenbank.

Auslands-BAföG

Das AuslandsBAföG fördert Auslandssemester & -praktika, wobei die Hälfte als Zuschuss, die andere Hälfte als zinsloses Darlehen fungiert, das zurückgezahlt werden muss. 

Bildungskredit

Die Bundesregierung vergibt  zeitlich befristete und besonders zinsgünstige Bildungskredite zur Förderung eines Auslandssemesters oder eines Auslandspraktikums.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland erfolgt über die jeweilige Abteilung.

Bitte füllen Sie die 1. Seite des Formulars "Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen" sowie die Angaben zur Person auf Seite 2 am PC aus und senden Sie diese unterschrieben zusammen mit Ihren Bescheinigungen (Transcript of Records der Gasthochschule) per E-Mail an den*die Fachberater*in der Abteilung (siehe Kontakt unten).

Hier finden Sie weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren des Prüfungsamtes.

Kontakt

Ansprechpersonen des Instituts für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaft für allgemeine und organisatorische Fragen zu Austauschprogrammen und Fördermöglichkeiten:

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder zur Vereinbarung von Beratungsterminen zunächst an Herrn Seidel.

Dr. Erika Linz

Auslandsbauftragte und ERASMUS-Fachkoordinatorin des Instituts für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaft

Kontakt

+49 228  73-7995

erasmi9@uni-bonn.de

Adresse

4. Etage, Raum 4.010
Lennéstr. 6
53113 Bonn

Johanna Krautkrämer

Studentische Hilfskraft

Kontakt

+49 228 73-7979

erasmi9@uni-bonn.de

Adresse

4. Etage, Raum 4.010
Lennéstr. 6
53113 Bonn

Ansprechpersonen für die Auslandsfachstudienberatung und die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland:

Dr. Maryse Ouellet

B.A. Medienwissenschaft
M.A. Medienwissenschaft

Kontakt

+49 228  73-3080

mouellet@uni-bonn.de

Adresse

Abteilung Medienwissenschaft
Lennéstr. 1
53113 Bonn

Dr. Maximilian Rosenthal

B.A. Musikwissenschaft / Sound Studies
M.A. Musik- und Klangkulturen der Moderne

Kontakt

+49 228  73-2220

maximilian.rosenthal@uni-bonn.de

Adresse

2. Etage, Raum 2.034
Lennéstr. 6
53113 Bonn

Dr. Erika Linz

B.A. Deutsch als Zweit- und Fremdsprache DaZ/DaF
B.A. Sprache und Kommunikation in der globalisierten Mediengesellschaft SKGM

Kontakt

+49 228  73-7995

erasmi9@uni-bonn.de

Adresse

4. Etage, Raum 4.010
Lennéstr. 6
53113 Bonn


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Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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